Donnerstag, 04. April 2013

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV eröffnet. Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte für Kartellrechtsverstösse von Swisscom und Cinetrade bzw. deren Pay-TV-Anbieter TeleClub ergeben.

Das Sekretariat der Weko fand Anhaltspunkte dafür, dass Cinetrade und Swisscom im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV marktbeherrschend sind und diese Stellung missbrauchen. In der Untersuchung der Weko steht die Frage im Vordergrund, ob Cinetrade konkurrierenden TV-Plattformanbietern von Swisscom TV bestimmte Angebote ungerechtfertigterweise verweigert.

Weiter geht es darum, ob Cinetrade gewisse TV-Plattformanbieter und Endkunden diskriminiert, indem das TeleClub-Angebot über Swisscom TV günstiger bezogen werden kann als über andere TV-Plattformen, dies obschon das Sportangebot auf Swisscom TV umfangreicher ist. Schliesslich ist zu klären, ob eine nach Kartellgesetz unzulässige Koppelung vorliegt, wenn Endkunden die Sportkanäle von TeleClub nur zusammen mit einem Basispaket beziehen können.

Cinetrade hält langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Bezahlfernsehen. Solche Exklusivrechte können eine marktbeherrschende Stellung begründen, die möglicherweise zu Gunsten von Swisscom missbraucht werden kann. Dadurch könnten Konkurrenten von Swisscom im Wettbewerb behindert werden.

Adresse für Rückfragen:
Dr. Rafael Corazza
Telefon 031 322 20 41 (Nur für Anrufer aus der Schweiz!)
Telefon 079 652 49 57 (Nur für Anrufer aus der Schweiz!)
E-Mail rafael.corazza@weko.admin.ch

Carole Söhner-Bührer
Telefon 031 324 96 69 (Nur für Anrufer aus der Schweiz!)
E-Mail carole.soehner-buehrer@weko.admin.ch

Herausgeber:
Wettbewerbskommission

Internet

http://
www.weko.admin.ch